Waschpark Kiedrich
Die Selbstwaschanlage im Rheingau
An der Ankermühle 1, 65399 Kiedrich
Öffnungszeiten:
Montag - Samstag 08:00 - 21:00
Sonntag 09:00 - 16:00
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Bitte beachten Sie:
Das Waschen mit Schwamm, Eimer oder Lappen ist in unseren Anlagen verboten.
Das Mitbringen von eigenem Wasser oder Waschmittel ist in unseren Anlagen verboten.
Das Waschen von Bau-, Land- oder Forstfahrzeugen ist nicht gestattet. Des Weiteren ist es verboten Ladeflächen von Fahrzeugen und Anhängern mit Bauschutt- oder Grünschnittresten zu reinigen.
Allg. Geschäftsbedingungen
Die Benutzung der Waschanlage erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Regeln und Bedingungen:
1. Den Benutzungs- / Bedienungshinweisen sowie etwaigen Anweisungen des Personals sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Anlagenbetreiber nicht.
2. Das Betreten, Befahren und Benutzen der Anlage und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
3. In den Waschboxen dürfen nur PKW, Motorräder, Wohnmobile, Sprinter und Boote bis 3,5to gewaschen werden.
4. Die Reinigung anderer Fahrzeuge und Gegenstände ist ausdrücklich untersagt, insbesondere die Reinigung von Fahrzeugen und Gegenständen mit Schlamm-, Farb-, Teer-, Öl- und Fettanhaftungen.
5. Die Waschboxen sind in einem sauberen Zustand zu verlassen, Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und die anfallenden Kosten dem Verursacher zur Last gelegt.
6. In die Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden, Zuwiderhandlungen sowie das Entsorgen und Abladen von sonstigem Müll jeder Art, werden sofort zur Anzeige gebracht und die Kosten dem Verursacher zur Last gelegt:
7. Die Verwendung von Schwamm und Eimer sowie Lappen oder ähnlichem zur Fahrzeugaussenwäsche ist ausdrücklich verboten, ebenso die Verwendung von mitgebrachtem Reinigungsmittel (ausgenommen Felgen- und Insektenreiniger)
8. Jegliche Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Reifenwechsel sind auf dem gesamten Gelände der Waschanlage, ebenso das Abledern der Fahrzeuge in den Waschboxen oder auf den Staubsaugerplätzen.
9. Die Anlage wird videoüberwacht, der Konsum von Alkohol ist verboten.
10. Der Aufenthalt auf dem Gelände der Waschanlage zwischen 22.00 und 06:00 ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
11. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte, davon zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand, die Schaumbürste sich in einem sauberen Zustand, befinden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln hat der Benutzer entweder vor Inbetriebnahme den Anlagenbetreiber zu informieren oder eine andere Waschbox anzufahren. Bei Zuwiderhandlung haftet der Anlagenbetreiber nicht.
12. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen der Waschanlage dem Anlagenbetreiber oder dem Personal mitgeteilt wurde.
13. Für Schäden, die auf technische Mängel der zur Verfügung gestellten technischen Geräten beruhen, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden, soweit er durch grobe Fahrlässigkeit den Mangel zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt.
14. Bei Frost wird nicht gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
15. Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit, es gilt die StVO.
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.